MITI-Prüfung bestanden

Im April 2018, gleich nach meiner Rückkehr von der bp18-Konferenz in Wien, hieß es für mich nach langer Zeit wieder einmal: Prüfung schreiben. Nachdem ich die geforderten Voraussetzungen (Universitätsabschluss und mindestens drei Jahre Praxiserfahrung in Vollzeit) und meine notwendigen Unterlagen bereits Anfang des Jahres eingereicht hatte, stand nun die eigentliche Prüfung an. An einem Freitagvormittag, den ich mit dem ITI vereinbart hatte, bekam ich den ca. 1000 Wörter langen Text zugesandt, den ich bis zum kommenden Montag übersetzen musste. Zudem galt es einen etwa 500 Wörter langen Kommentar zu kniffligen Textstellen und meinem verwendeten Lösungsweg zu verfassen. Nachdem ich am Montagnachmittag schließlich pünktlich vor der Deadline auf „Senden“ geklickt hatte, begann das bange Warten auf das Ergebnis… das mir vier Wochen später dann schließlich vorlag: bestanden! Als sogenanntes „MITI“-Mitglied bin ich nun also berechtigt, das MITI-Logo auf meiner Webseite zu führen, und bin in der offiziellen Übersetzerdatenbank enthalten, die auf der ITI-Webseite einsehbar ist.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal allen Kunden und Kollegen danken, die mir Referenzen bereitgestellt haben – ohne Sie wäre der MITI-Status für mich unmöglich gewesen.

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